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VBE: Entscheidend ist die Qualität im Ganztag

Klageerhebung zum Rechtsanspruch Ganztag (12.12.2025)

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz des Städtetags NRW zur Klageerhebung zum Rechtsanspruch Ganztag erklärt Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW:

„Uns ist bewusst, dass es allein schon eine Mammutaufgabe ist, ausreichend Plätze zu schaffen. Und dennoch: Es darf nicht der Anspruch sein, allein nur für ausreichend Plätze zu sorgen. Entscheidend ist die Qualität im Ganztag. Ganztag darf eben nicht nur ein Ort der Betreuung sein, sondern muss ein verlässlicher Bildungs- und Entwicklungsraum sein, in dem sich Kinder, Jugendliche und das schulische Personal wohlfühlen und gute Bedingungen vorfinden. Hier sind die Landesregierung und die Schulträger in der gemeinsamen Verantwortung.“

Qualität des Ganztags abhängig vom Wohnort

Die Landesregierung hatte entschieden, den Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 ausschließlich über einen gemeinsamen Erlass der Ministerien umzusetzen. Ein Ausführungsgesetz wird es nicht geben. Aus Sicht des VBE NRW ist das eine verpasste Chance.

„Es fehlen verbindliche Qualitätsstandards und ein klarer Plan, wie Ganztagsbildung in den nächsten Jahren aussehen soll. Damit bleibt die Qualität des Ganztags weiterhin abhängig von kommunalen Haushalten und damit vom Wohnort. Zwar werden Merkmale aktualisiert und ein gemeinsames Bildungsverständnis vorausgesetzt, doch ohne ausreichende Ressourcen ist das kaum umsetzbar. Dass die Landesregierung am „Weiter so“ des offenen Ganztags festhält und den im Koalitionsvertrag angekündigten Weg zum gebundenen Ganztag aufgibt, kritisieren wir. Dieser wäre eine Grundlage für mehr Chancengerechtigkeit“, erklärt Stefan Behlau.


Weiterführende Informationen:

NRW steckt beim Schulbau im Sanierungsstau. Das zeigt die aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag des Verbands Bildung und Erziehung (09.12.2025)



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