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Zum Handlungskonzept Unterrichtsversorgung

VBE: Entlastung und Unterstützung sind notwendig und wichtig

Künftig können Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen arbeiten. Diese und weitere Personalmaßnahmen des Handlungskonzepts für eine bessere Unterrichtsversorgung befinden sich jetzt in der Umsetzung, teilte das Schulministerium heute mit. Dazu erklärt Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW:

Die Kolleginnen und Kollegen brauchen derzeit aufgrund des Lehr- und Fachkräftemangels in den Schulen dringend Unterstützung und Entlastung. Alltagshelferinnen und -helfern können hier eine Möglichkeit darstellen, vorausgesetzt, dass diese Stellen auch besetzt werden können.

Stefan Behlau, Vorsitzender des VBE NRW

Seiteneinstieg darf nicht zu einer Deprofessionalisierung des Berufs führen 

Die Änderungen im Bereich der Lehrkräftebildung gilt es, wachsam zu beobachten, den Prozess kritisch zu begleiten und die Maßnahmen zu evaluieren. Die weitere Öffnung des Seiteneinstiegs für die Grundschule ist in der aktuellen Situation notwendig, allerdings dürfen die Maßnahmen gerade im Bereich der Lehrkräftebildung nicht zu einer Deprofessionalisierung führen. Hier geht es nicht nur um den akuten Mangel, sondern letztlich um die zukünftige personelle Ausstattung unserer Schulen und damit um die Zukunftsfestigkeit der Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen, sagt

der Landesvorsitzende des VBE NRW

anlässlich der Ausweitung des Seiteneinstiegs.

Einschränkung der Teilzeit verschärft den Personalmangel

Bei den dienstrechtlichen Maßnahmen hat sich der VBE NRW klar positioniert: Jede Verschlechterung im Berufsfeld Schule für die Kolleginnen und Kollegen – wie beispielsweise Einschränkungen im Bereich der Teilzeit oder die Ausweitung der Kilometergrenze bei der Rückkehr aus der Beurlaubung – wird sich negativ auf die Personalsituation in den Schulen auswirken. Genauso, wie auf die Gewinnung neuen Personals geachtet werden muss, gilt es, das derzeit in den Schulen arbeitende Personal zu stützen und zu halten, fordert

Stefan Behlau

Pressemitteilung 10/2023

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