Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten Menschen.
Als Vertrauensperson ist die SBV für die Belange und Probleme der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen zuständig. Sie ist auch Ansprechpartner für den Arbeitgeber, den Personalrat, das Integrationsamt sowie andere Institutionen in allen die schwerbehinderten Beschäftigten berührenden Themen.
Einen Überblick über die wichtigsten schwerbehinderungsrelevanten Regelungen für im Schulbereich des Landes NRW beschäftigte Lehrkräfte erhalten Sie, wenn Sie auf die Grafik klicken.