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Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf des Erlasses „Einsatz digitaler Endgeräte in Situationen der Leistungsüberprüfung an allgemeinbildenden Schulen, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs“



21.05.2024


Der VBE NRW bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und nimmt diese gerne wahr.

Digitale Endgeräte nicht nur im Unterricht einzusetzen, sondern ebenfalls in Situationen der Leistungsüberprüfung, entspricht an vielen Orten bereits der schulischen Realität. Der Einsatz erfolgt von dem Bereitstellen bestimmter Apps als zu nutzende Hilfsmittel über das mögliche mehrfache Abspielen von fremdsprachigen Texten beim Textverstehen bis hin zur Erstellung von Präsentationen als alternative Prüfungsformate.

Der VBE NRW begrüßt von daher das im o.g. Erlass erklärte Ziel, die Möglichkeiten zur Nutzung digitaler Endgeräte auszubauen und sie für alle allgemeinen Schulen, Berufs- und Weiterbildungskollegs eine Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Die geplanten Reformen der gymnasialen Oberstufe erfordern voraussichtlich ebenfalls, dass digitale Endgeräte und die entsprechende Software in Prüfungskontexten systematisch und rechtssicher angewendet und verankert werden.







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