Lehrkräfte werden üblicherweise im Beamtenverhältnis beschäftigt, dies gilt aber nur für eine unbefristete Beschäftigung. Befristete Beschäftigungsverhältnisse werden dagegen ausschließlich im Tarifbeschäftigungsverhältnis geführt.
Beschäftigungen im Tarifbeschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst sind vor allem denkbar:
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