Mit Beginn des neuen Schuljahres gehen der Verband Bildung und Erziehung Nordrhein-Westfalen (VBE NRW) und lehrer nrw bei der Besoldung von Beförderungsämtern an Grund-, Haupt- und Realschulen den nächsten Schritt: Gemeinsam haben die Verbände betroffene Kolleginnen und Kollegen für Musterverfahren gewonnen, eine Kanzlei mit der rechtlichen Vertretung beauftragt und übernehmen die entstehenden Kosten. Begleitet werden die Verfahren durch die Rechtsabteilungen beider Verbände.
Seit dem 1. August 2026 ist die Überführung der Eingangsbesoldung der Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I nach A13 abgeschlossen. Damit ist ein wichtiges Ziel erreicht, für das VBE NRW und lehrer nrw lange eingetreten sind. Gleichzeitig ist damit jedoch eine Situation entstanden, auf die beide Verbände frühzeitig hingewiesen haben: Eingangsamt und bisheriges erstes Beförderungsamt liegen nun in derselben Besoldungsgruppe.
Bereits im ersten Quartal dieses Jahres hatten sich VBE NRW und lehrer nrw deshalb in einem gemeinsamen offenen Brief an Schulministerin Dorothee Feller gewandt. Darin forderten sie, aus der Anhebung der Eingangsbesoldung die notwendigen Konsequenzen für die gesamte Besoldungs- und Laufbahnstruktur zu ziehen.
Inzwischen hat die Landesregierung erste Verbesserungen für bestimmte Schulleitungen und auch Fachleitungen angekündigt. Beide Verbände sehen darin einen Schritt in die richtige Richtung. Die Lücke bei den Beförderungsämtern an Grund-, Haupt- und Realschulen bleibt jedoch bestehen.
Sven Christoffer, Vorsitzender von lehrer nrw: „Wir haben frühzeitig auf diese Entwicklung hingewiesen und immer wieder das Gespräch gesucht. Wer zusätzliche Verantwortung übernimmt und dafür befördert wird, muss diese Verantwortung auch in seiner Besoldung wiederfinden. Seit dem 1. August ist genau das bei den betroffenen Beförderungsämtern nicht mehr gewährleistet. Wenn die Politik hier bislang keine Lösung findet, müssen wir andere Wege nutzen, um Klarheit für unsere Kolleginnen und Kollegen zu schaffen.“
Für VBE NRW und lehrer nrw sind die Musterverfahren deshalb kein Ersatz für politische Gespräche, sondern deren konsequente Ergänzung. Nach jahrelangen Hinweisen und Forderungen soll nun auch rechtlich geklärt werden, welche Konsequenzen sich aus der neuen Besoldungssituation ergeben.
Dabei geht es beiden Verbänden um mehr als die konkrete rechtliche Frage der Beförderungsämter. Schule braucht Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen – in Schulleitungen, in Beförderungsämtern und besonderen Funktionen ebenso wie als Fachleitungen in der Lehrkräfteausbildung. Wer Verantwortung übernimmt, braucht dafür angemessene Rahmenbedingungen, Anerkennung und echte berufliche Perspektiven.
Stefan Behlau, Landesvorsitzender des VBE NRW: „A13 war ein wichtiger und richtiger Schritt. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass daraus eine stimmige Entwicklung für das gesamte System entsteht. Verantwortung muss sich weiterhin lohnen – für alle Kolleginnen und Kollegen in Schulleitung, in Beförderungsämtern und bei den Fachleitungen. Und wir brauchen insgesamt mehr Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Menschen, die unsere Schulen pädagogisch gestalten. Wer Verantwortung übernehmen will, muss darin eine Perspektive sehen können.“
Die Verbände setzen deshalb weiterhin vorrangig auf eine politische Lösung. Die angekündigten Anpassungen bei Schul- und Fachleitungen zeigen, dass die Landesregierung die Folgewirkungen der A13-Entscheidung grundsätzlich erkannt hat. Dieser Weg muss aus Sicht von VBE NRW und lehrer nrw konsequent weitergegangen werden.
Denn eine politische Entscheidung hätte eine Bedeutung, die über die rechtliche Frage hinausgeht: Sie wäre ein bewusstes Signal der Landesregierung an diejenigen, die zusätzliche Aufgaben und Verantwortung im Bildungssystem übernehmen. Eine Verbesserung, die politisch gewollt und gestaltet wird, bringt Wertschätzung deutlicher zum Ausdruck als eine Veränderung, die möglicherweise erst aufgrund rechtlicher Verpflichtungen vorgenommen werden muss.
Notwendig bleibt deshalb eine in sich stimmige Besoldungs- und Laufbahnstruktur, die Verantwortung, zusätzliche Aufgaben und besondere Funktionen angemessen berücksichtigt. Dazu gehören attraktive Leitungs- und Beförderungsstrukturen ebenso wie verlässliche Entwicklungsperspektiven für das pädagogische Personal. Gerade angesichts des Fachkräftemangels müssen Schulen Arbeitsorte sein, an denen berufliche Entwicklung möglich und die Übernahme zusätzlicher Verantwortung attraktiv ist.
Mit den Musterverfahren wollen VBE NRW und lehrer nrw nun rechtliche Klarheit in einer Frage erreichen, für die eine politische Lösung bislang aussteht. Der bevorzugte Weg beider Verbände bleibt jedoch die politische Gestaltung.
„Denn die stärkere Botschaft wäre nicht: Wir mussten handeln. Sondern: Wir wollen Verantwortung wertschätzen“, betonen Christoffer und Behlau.
