Der Artikel ist bereits als Rundmail „VBE Schulleitung aktuell“ verschickt worden
09.06.2026
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bezüglich der Unfallversicherung von Schulkindern in Ferienangeboten gab es seitens des Ministeriums Aktualisierungen, die insbesondere auch die Rolle und Aufgaben von Schulleitungen betreffen.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat auf der Internetseite eine FAQ-Liste zum am 01. August 2026 in Kraft tretenden gemeinsamen Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ veröffentlich, die hierzu Ausführungen macht und auf die wir mit der heutigen Information hinweisen möchten.
Ferienangebote der Offenen Ganztagsschulen, die im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen stattfinden, fallen unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und gelten nach Erlasslage als schulische Veranstaltung, wenn die nachfolgenden Punkte beachtet werden.
Für andere kommunale Angebote oder Angebote weiterer Träger in den Ferien, die außerhalb von Ferienangeboten der Offenen Ganztagsschulen und im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen durchgeführt werden, gilt kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß Ganztagserlass.
In den Zeitrahmen der Ganztagsschulen fallen auch bewegliche Ferientage und Ferien außerhalb festgelegter Schließzeiten.
Ferienangebote an Ganztagsschulen sind Teil der Ganztagskonzepte, die an jeder Schule in Kooperation mit dem jeweiligen Träger der Ganztagsangebote erstellt werden.
Dazu müssen nun mit Wirkung zum 30.03.2026 konzeptionelle und organisatorische Absprachen zwischen Schule und Träger zu den Angeboten der Offenen Ganztagsschule getroffen werden, insbesondere zu
- multifunktionellen und verzahnten Raum- und Flächennutzungskonzepten,
- Kinderschutzkonzepten und
- der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote vor dem Hintergrund eines gemeinsamen Bildungsverständnisses.
Hierbei wird die Zusammenarbeit insbesondere dadurch offenkundig, dass sich zum Beispiel die Steuerungsgruppe oder andere in der Schule etablierte, geeignete Austauschformate (Schulleitung/ Ganztagskoordination) unmittelbar vor und nach den jeweiligen Ferien austauschen und abstimmen. Dies bezieht jeweils auch die Angebote in den Ferienzeiten mit ein.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter und die Leitung des Trägers der außerunterrichtlichen Angebote sorgen für einen regelmäßigen und fachgerechten Austausch zwischen den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den außerunterrichtlichen Angeboten. Zudem sind Vertreterinnen und Vertreter der außerunterrichtlichen Angebote in Offenen Ganztagsschulen in den schulischen Gremien zu beteiligen. Dort können zentrale Angelegenheiten der Offenen Ganztagsschulen beraten werden, auch hinsichtlich erforderlicher konzeptioneller Absprachen für die Ferienangebote.
Zu beachten ist insbesondere,
- dass die für schulische Aufsicht und Sicherheitsförderung geltenden Vorschriften gemäß Erlass in allen Angeboten der Offenen Ganztagsschule, auch in den Ferien, Anwendung finden,
- dass auch in den Ferien eine Erreichbarkeit der Schulleitung oder einer benannten Vertretung zu gewährleisten ist. Eine Verantwortung auch der Schule für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung der Angebote ist somit gegeben.
Im Falle eines Unfalls im Rahmen der Ferienangebote ist das Meldeformular der Unfallkasse von der Leitung/ Vertretung des OGS-Trägers und der Schulleitung/ Vertretung der Schulleitung zu unterschreiben und unverzüglich an die Unfallkasse NRW zu übermitteln. Auch eine digitale Unfallmeldung ist selbstverständlich möglich.
Es ist sicher zu stellen, dass Schulleitung bzw. Vertretung der Schulleitung und Leitung bzw. Vertretung des OGS-Trägers Kenntnis von der Meldung genommen haben.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen hilfreiche Informationen übermittelt zu haben und wünschen Ihnen für die letzten Wochen des Schuljahres 2025-2026 weiterhin gutes Gelingen und alles Gute.
Viele Grüße
