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Stellungnahme zu den neu konzeptionierten Bildungsgrundsätzen 0-10

Sehr geehrte Frau Sartory, sehr geehrte Damen und Herren,

für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur oben genannten Entwurfsfassung danken wir und nehmen diese gerne wahr. Als Verband Bildung und Erziehung NRW ist es uns ein Anliegen, die Bildungsgrundsätze 0-10 wirksam zu begleiten. Der Elementar- und der Primarbereich sind wesentlich für die Entwicklung der Persönlichkeiten und der individuellen Lernbiographien von Kindern.

Allgemeiner Eindruck:

Gesamtstruktur und Verständlichkeit der Bildungsgrundsätze

Aus Sicht des VBE NRW sind die Bildungsgrundsätze verständlich aufgebaut und gut strukturiert. Die Unterteilung in Grundlagen, Orte der Bildung und Inhalte/Themen gibt einen klaren Überblick.

Besonders hervorzuheben sind die verständliche Sprache und die farblich hervorgehobenen praxisorientierten Beispiele, die bei Bedarf ein relativ zügiges Nachlesen ermöglichen.

Es gibt einen klaren roten Faden, der vom Bildungsverständnis zur Umsetzung führt. Weiterhin begrüßt der VBE NRW den fachlich fundierten hohen Anspruch und die deutliche Orientierung an Kinderrechten und Teilhabe.

Kritisch sieht der VBE NRW die zu geringe Berücksichtigung der realen Arbeitsbedingungen. Aus unserer Sicht ist die Ressourcenfrage insgesamt nicht ausreichend geklärt, diese ist jedoch unabdingbar für eine gelingende Implementierung der Bildungsgrundsätze. Ohne die entsprechenden Ressourcen droht die Gefahr einer weiteren Überforderung der Fachkräfte. Dies gilt für die Bildungsgrundsätze insgesamt.

Ebenso kritisiert der VBE NRW deutlich die verwendete Definition von „Basiskompetenzen“. Diese betonen zu sehr das Lesen/Schreiben/Rechnen und berücksichtigen auf diese Weise zu wenig den ganzheitlichen Blick auf Kinder. Die Formulierung „ebenso wichtig sozial/emotional“ täuscht nicht darüber hinweg, dass hier stark verengt auf fachliche Schwerpunkte fokussiert wird…

Stellungnahme des VBE NRW zur Entwurfsfassung der neu konzeptionierten Bildungsgrundsätze 0-10

Die vollständige Stellungnahme erhalten Sie hier als PDF.

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