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Stellungnahme zur Lehrkräfteausbildung

22.04.2026

Schriftliche Stellungnahme des VBE NRW

zu

„Die Zukunft der Bildung sichern: Eine moderne Neuausrichtung des Lehramtsstudiums in NRW“: Antrag der Fraktion der SPD (Drucksache 18/17446)

Drittes Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes: Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 18/17126)

in Verbindung mit:

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Lehramtszugangsverordnung: Bericht der Landesregierung (Vorlage 18/4681)

Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung und des Wissenschaftsausschusses am 29. April 2026

Sehr geehrter Herr Kuper, sehr geehrte Damen und Herren,

für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den oben genannten Entwürfen danken wir Ihnen und nehmen diese gerne wahr.

Auf sprachlicher Ebene stellen wir positiv fest, dass der Begriff „Lehrkräfteausbildung“ eingeführt wird. Ebenso trägt die Änderung des bisherigen Begriffs „Lehrerausbildungsgesetz“ in „Lehramtsausbildungsgesetz“ sowohl der geschlechtergerechten Sprache als auch einer diskriminierungsfreien Terminologie Rechnung.

Die geplanten Änderungen im Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und in der Lehramtszugangs­verordnung (LZV) markieren einen notwendigen Reformprozess der Lehrkräfteausbildung in Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über Chancen, Herausforderungen und zentrale Entwicklungsbedarfe aus Sicht des VBE NRW, abschließend kommentieren wir den Antrag der SPD-Fraktion.

Demokratiebildung und gesellschaftliche Verantwortung (§ 9 LABG, § 10 LZV)

Eine große Stärke der Reformen besteht in der klaren Verankerung von Demokratiebildung als zentrales Ziel schulischer Arbeit und der Lehrkräfteausbildung. Bereits im Studium, über die Praxisphasen hinweg bis hin zum Vorbereitungsdienst wird eine Stringenz sichtbar: Studierende und Lehramtsanwärterinnen und -anwärter sollen nicht nur Fach- und Methodenkompetenzen erwerben, sondern zugleich in der Lage sein, Schülerinnen und Schüler demokratisch zu bilden und zu einem respektvollen, pluralitätsfähigen Handeln anzuleiten.

Diese Kompetenzen sollten nicht nur mit Blick auf die Prüfungspraxis anhand klarer Leitlinien operationalisiert werden, um der Gefahr von Willkür oder einer politischen Einflussnahme bereits im Vorfeld entgegenwirken zu können.

Zudem bedarf es Zeit, Fortbildungen und personeller Ressourcen, um die Ziele einer Demokratiebildung umzusetzen. Ohne entsprechende Rahmenbedingungen droht deren Verankerung ein symbolischer Akt zu bleiben.

Praxiselemente im Studium (§ 12 LABG)

Die Änderungen bauen die schulpraktischen Elemente des Lehramtsstudiums deutlich aus: Das Eignungs- und Orientierungspraktikum wird verlängert, wodurch Studierende mehr Zeit haben, den Schulalltag kennenzulernen und sich über ihre Berufswahl klarzuwerden, zudem werden das Berufsfeldpraktikum stärker schulisch ausgerichtet und das Praxissemester klarer strukturiert.

Diese Veränderungen erhöhen die Praxisnähe, verbessern die Vergleichbarkeit der Erfahrungen und ermöglichen eine frühzeitige berufliche Orientierung. Aus Sicht des VBE NRW wäre es sinnvoll, dass Praxiselemente auch stärker außerhalb der eigenen Schulform absolviert werden, um Einblicke in andere Bildungskontexte zu ermöglichen. Jedoch sieht der VBE NRW auch einige Herausforderungen:

  • Studierende verfügen durch längere Praktika über weniger Zeit für Nebentätigkeiten, was ihre finanzielle Situation belasten kann.
  • Die stärkere Bindung der Praktika an Schule kann dazu führen, dass Einblicke in andere berufliche Tätigkeitsfelder verloren gehen, die ebenfalls für Lehrkräfte relevant sein können. Zu überlegen wäre daher, das Kennenlernen außerschulischer Berufsfelder in der zweiten Phase der Lehramtsausbildung – zumindest für einen kurzen Zeitraum von zwei Wochen – zu ermöglichen.
  • In den Änderungen zum Berufsfeldpraktikum liegt der Fokus sehr stark auf dem Bedürfnis der Hochschulen, wie es im Übrigen auch die Begründungen deutlich zeigen. Vor Ort muss nämlich nun mit der Tatsache umgegangen werden, dass die Praktikantinnen und Praktikanten nur „stückchenweise“ präsent sind. Dies verbessert weder die Möglichkeit zur Partizipation noch ermöglicht diese Regelung den Perspektivwechsel.
  • Wenn das Berufsfeldpraktikum nur noch im schulischen Kontext realisiert wird, sollte ein Fokus auf andere Professionen, die in Schule arbeiten, sowie auf eine andere als die studierte Schulform gelegt werden.
  • Mehr Praxisnähe bedeutet Aufwand für Schulen. Der VBE NRW fordert die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen für eine professionelle Begleitung der Praktikantinnen und Praktikanten, da lediglich ein begleitendes Praktikum ein sinnvolles ist.

Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (§ 13 LABG)

Der neue Absatz 4 ermöglicht in Einzelfällen die Aufnahme des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes mit nur einem Fach. Insbesondere mit Blick auf ausländische Lehramtsqualifikationen, in denen das zweite Fach fehlt, kann diese Maßnahme ein Gewinn sein. Absolut notwendig ist dann, wie es auch in der Begründung vorgesehen ist, dass Hochschulen und Land prüfen, auf welche Weise der Erwerb einer weiteren Lehrbefähigung ermöglicht werden kann.

Dass der Seiteneinstieg mit zwei Fächern den Regelfall des Seiteneinstiegs vorsieht und dass die grundständige Ausbildung bei zwei Fächern bestehen bleibt, ist für den VBE NRW unverzichtbar. Nur auf diese Weise wird eine breitere Einsetzbarkeit gewährleistet, die vor allem im Rahmen des Einsatzes an kleineren Schulen einen hohen Mehrwert bietet.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit fachfremden Unterrichtens mit dem „Ein-Fach-Lehramt“ steigt, was als Einfallstor für Deprofessionalisierung gewertet werden muss. Ebenso ist es uns ein Anliegen, zu betonen, dass diejenigen, die eine „Pädagogische Einführung“ absolviert haben, ein höheres Maß an Weiterqualifikationsmöglichkeiten erhalten sollten.

Grundsätzlich ist jedoch darauf zu achten, dass Lehrkräfte mit grundständiger Ausbildung bei der Einstellung stets vorzuziehen sind.

Lehramt „Sonderpädagogik“ (§ 11 LABG, § 20 LABG und § 6 LZV)

Die Verlängerung der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) bewertet der VBE NRW vor dem Hintergrund des nach wie vor bestehenden Lehrkräftemangels in dieser Schulform positiv (§ 20 LABG). Es ist allerdings dringend angezeigt, die Ausbildungsbedingungen und die Situation der Ausbildungsschulen zu optimieren.

Die Konzentration der Ausbildung im Bereich „Sonderpädagogik“ auf ein Unterrichtsfach plus zwei sonderpädagogische Fachrichtungen (§ 11 LABG und § 6 LZV) kann zum einen eine vertiefte Auseinandersetzung in einem Fach ermöglichen, zum anderen aber bestehen verschiedene Risiken, die aus Sicht des VBE NRW eine umfassende Evaluation der Maßnahme erforderlich machen:

  • Förderschulen sind heterogene Systeme, in denen Lehrkräfte fachlich weit gefächert arbeiten müssen (bspw. Grundbildung in allen Kernfächern, Diagnostik, Förderung von Basiskompetenzen).
  • Die Reduzierung auf ein Fach bedeutet eine Verengung des fachlichen Profils der Lehrkräfte. Die Förderschulen müssen auch in Zukunft die notwendige fachliche Breite professionell abdecken können (und zwar von Klasse 1-10). Dies könnte durch die neue Regelung gefährdet werden.
  • Es muss gewährleistet werden, dass innerhalb der Bildungswissenschaften oder den Förderschwerpunkten eine strukturierte, grundlegende sonderpädagogische Ausbildung im Bereich der Kernfächer erfolgt. Existieren hierzu die notwendigen fachlichen Ressourcen in den Hochschulen oder braucht es weitere Unterstützung? Sind die geplanten Module praxisgerecht und ausreichend?
  • Die Reduzierung auf ein Fach darf nicht allein vor dem Hintergrund einer besseren Einsatzmöglichkeit im Gemeinsamen Lernen (dort im Fachunterricht) erfolgen. Alle möglichen Förderorte und deren Anforderungen, also auch die Anforderungen der Förderschulen, müssen in der Ausbildung berücksichtigt werden.
  • Im Zuge der Änderung ist es nicht mehr möglich, die Fächer der Primarstufe „Sachunterricht“ und „Ästhetische Erziehung“ zu wählen. Hierbei handelt es sich jedoch um Fächer, die im Primarstufenbereich der Förderschulen und im gemeinsamen Lernen in Grundschulen bedeutsam sind. Diese Lücke kann unserer Ansicht nach nicht mit Hilfe der „verwandten“ Sek-I-Fächer gefüllt werden.

Deutsch als Zweitsprache (§ 3 LZV)

Dass nunmehr im Rahmen eines Studiums der Fächer „Deutsch“, „Englisch“ oder „Mathematik“ für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen als zweites Fach „Deutsch als Zweitsprache“ treten kann, stellt für den VBE NRW eine sinnvolle Maßnahme dar, um den Anforderungen zunehmender Heterogenität bzw. Diversität zu begegnen. Angesichts der in der Begründung richtigerweise benannten Ungewissheiten (u.a. eingeschränkte Mobilität in andere Länder) begrüßen wir auch die Befristung und regen eine kontinuierliche Evaluation der Neuerung sowie eine besonders intensive Begleitung der Studierenden in Form von Aufklärungen und proaktiven Beratungen an.

Fazit

Die avisierten Neuerungen der Lehrkräfteausbildung enthalten einige positive Impulse, jedoch bedarf es weiterer Schritte, um innovative und nachhaltige Strukturen zu verfestigen, die die Professionalität fördern, Belastungen reduzieren und den Beruf der Lehrkraft langfristig attraktiver gestalten.

Der VBE NRW wird den Reformprozess weiterhin gewohnt konstruktiv-kritisch begleiten.

Zum Antrag der SPD-Fraktion: „Die Zukunft der Bildung sichern: Eine moderne Neuausrichtung des Lehramtsstudiums in NRW“

Der Verband Bildung und Erziehung Nordrhein-Westfalen (VBE NRW) begrüßt, dass die Lehrkräftebildung in Nordrhein-Westfalen erneut in den Mittelpunkt parlamentarischer Beratungen rückt. Der Antrag der SPD-Fraktion greift zutreffend auf, dass sich Schule in den vergangenen Jahren deutlich verändert hat und dass diese Veränderungen Konsequenzen für die Ausbildung von Lehrkräften haben müssen. Ebenso ist es folgerichtig, die Abstimmung zwischen den an der Ausbildung beteiligten Institutionen stärker in den Blick zu nehmen und die Anschlussfähigkeit zwischen den Ausbildungsphasen zu thematisieren.

Gleichwohl ist es aus Sicht des VBE NRW erforderlich, die im Antrag vorgenommene Problembeschreibung sowie die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen differenziert zu betrachten und an zentralen Stellen zu präzisieren.

Der Antrag konzentriert sich in seiner Argumentation im Wesentlichen auf das Lehramtsstudium und dessen Verzahnung mit dem Vorbereitungsdienst. Damit wird ein wichtiger Teil der Lehrkräftebildung adressiert, jedoch nicht ihr gesamter professioneller Zusammenhang. Für den VBE NRW ist leitend, dass Lehrkräftebildung grundsätzlich dreiphasig angelegt ist und als kontinuierlicher Professionalisierungsprozess verstanden werden muss, der Studium, Vorbereitungsdienst sowie Fort- und Weiterbildung im Beruf umfasst. Lehrkräfte sind nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt „fertig ausgebildet“, sondern entwickeln ihre Professionalität im Verlauf des gesamten Berufslebens weiter. Eine Reform, die sich im Kern auf strukturelle Veränderungen zwischen erster und zweiter Phase konzentriert, ohne die dritte Phase systematisch mitzudenken, bleibt daher unvollständig.

Der Antrag stellt die mangelnde Verzahnung von Theorie und Praxis in den Mittelpunkt und leitet daraus die Notwendigkeit einer deutlichen Ausweitung schulpraktischer Anteile ab. Die Bedeutung von Praxisphasen wird vom VBE NRW ausdrücklich anerkannt. Gleichwohl greift die zugrunde liegende Annahme zu kurz, dass ein Mehr an Praxis automatisch zu einer besseren Ausbildung führt. Professionelle Lehrkräftebildung entsteht nicht durch die bloße Ausdehnung von Praxiszeiten, sondern durch deren qualifizierte Einbettung in wissenschaftliche Reflexion sowie durch eine verlässliche professionelle Begleitung. Praxisphasen entfalten ihren Wert nur dann, wenn sie strukturiert vorbereitet, intensiv begleitet und systematisch ausgewertet werden. Ohne diese Voraussetzungen besteht die Gefahr, dass Praxis nicht professionalisierend wirkt, sondern vor allem Belastungen verlagert – sowohl für Studierende als auch für die Schulen, die diese Praxis ermöglichen müssen.

Auch die im Antrag vorgenommene Verknüpfung von Studienabbrüchen mit einem vermeintlich unzureichenden Praxisbezug ist aus Sicht des VBE NRW nicht tragfähig. Die verfügbaren Daten geben keinen sicheren Anlass zu der Annahme, dass Lehramtsstudierende ihr Studium in besonderem Maße abbrechen. Zudem wird häufig nicht hinreichend zwischen tatsächlichen Studienabbrüchen und Wechselbewegungen innerhalb des Hochschulsystems unterschieden. Studienverläufe sind nicht immer linear, und die Möglichkeit, Studienentscheidungen zu überdenken und anzupassen, ist Teil eines offenen Bildungssystems. Nicht jede Umorientierung ist Ausdruck eines Defizits in der Lehrkräftebildung. Eine verkürzte Interpretation dieser Prozesse führt zu falschen Problemannahmen und damit auch zu unpassenden Lösungsansätzen.

In diesem Zusammenhang weist der VBE NRW darauf hin, dass der Lehrkräftemangel nicht primär das Ergebnis unzureichender Studienstrukturen ist. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Sekundarstufe I, in dem trotz vorhandener Studienmöglichkeiten nicht ausreichend Lehrkräfte gewonnen werden. Dies verweist auf ein grundlegenderes Problem: die Attraktivität des Berufsfeldes. Arbeitsbelastung, Arbeitsbedingungen, fehlende Unterstützungssysteme und die insgesamt zu geringe Verlässlichkeit beruflicher Perspektiven beeinflussen die Entscheidung für oder gegen den Lehrkräfteberuf in erheblichem Maße. Solange diese Rahmenbedingungen nicht verbessert werden, werden strukturelle Veränderungen in der Ausbildung allein keine nachhaltige Wirkung entfalten.

Vor diesem Hintergrund ist auch der im Antrag enthaltene Vorschlag, Masterstudium und Vorbereitungsdienst stärker zu verzahnen und teilweise parallel zu organisieren, kritisch zu bewerten. Das Ziel, Brüche zwischen den Ausbildungsphasen zu reduzieren, ist nachvollziehbar. Kohärenz darf jedoch nicht mit einer strukturellen Verschmelzung gleichgesetzt werden. Der Vorbereitungsdienst erfüllt eine eigenständige Funktion innerhalb der Professionalisierung von Lehrkräften. Er ermöglicht einen begleiteten Einstieg in die berufliche Praxis unter klar definierten Bedingungen und mit spezifischen Unterstützungsstrukturen. Eine zu enge Verzahnung mit dem Studium birgt die Gefahr, diese Funktion zu schwächen, Zuständigkeiten zu verwischen und die Ausbildung insgesamt zu verdichten, ohne dass damit ein entsprechender qualitativer Gewinn verbunden wäre.

Der VBE NRW betont in diesem Zusammenhang, dass professionelle Lehrkräftebildung nicht allein auf die Vermittlung von Handlungssicherheit abzielen kann, sondern ebenso die Ambiguitätstoleranz fördern muss – also die Fähigkeit, mit Unsicherheit professionell umzugehen. Der schulische Alltag ist durch Komplexität, Widersprüchlichkeit und nicht vollständig planbare Situationen geprägt. Professionelles Handeln bedeutet daher auch, Ungewissheit auszuhalten und reflektiert zu bearbeiten. Diese Fähigkeit entwickelt sich nicht durch eine bloße Intensivierung von Praxis, sondern durch deren systematische Reflexion und durch die Möglichkeit, Erfahrungen in einen fachlichen und theoretischen Zusammenhang einzuordnen. Gerade in frühen Ausbildungsphasen benötigen Studierende hierfür Zeit, Struktur und verlässliche Begleitung.

Ein weiterer Punkt, der im Antrag aus Sicht des VBE NRW zu wenig Beachtung findet, ist die mangelnde Durchlässigkeit der Studienstrukturen. Studienverläufe werden häufig durch starre Strukturen geprägt, die Wechsel zwischen Lehrämtern oder Fächerkombinationen erschweren und damit unnötige Abbrüche oder Umwege begünstigen. Eine stärkere Polyvalenz und Flexibilisierung der Studiengänge könnten hier einen wirksamen Beitrag leisten, ohne die Qualität der Ausbildung zu beeinträchtigen.

Schließlich ist bei allen Reformüberlegungen darauf zu achten, dass Maßnahmen nicht primär unter dem Druck des Lehrkräftemangels entwickelt werden. Verkürzte oder verdichtete Ausbildungsformate mögen kurzfristig entlastend erscheinen, bergen jedoch langfristig das Risiko einer Deprofessionalisierung. Ziel muss es bleiben, eine qualitativ hochwertige, wissenschaftlich fundierte und professionell begleitete Ausbildung sicherzustellen.

Der VBE NRW unterstützt grundsätzlich das Anliegen, die Lehrkräftebildung weiterzuentwickeln und besser auf die Anforderungen einer modernen Schule auszurichten. Eine tragfähige Reform wird jedoch nur dann gelingen, wenn sie die Lehrkräftebildung als durchgängigen Professionalisierungsprozess versteht, die Qualität der Ausbildung konsequent in den Mittelpunkt stellt und zugleich die Attraktivität des Lehrkräfteberufs insgesamt verbessert. Nur unter diesen Voraussetzungen kann es gelingen, ausreichend qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen und dauerhaft im System zu halten.

Dortmund, 22.04.2026

Anne Deimel                                                  Stefan Behlau

Landesvorsitzende VBE NRW                  Landesvorsitzender VBE NRW

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