Kinderschutzkonzept – Ideen und Impulse
„Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es,
jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen.“
So schreibt es das Schulgesetz in NRW (§42 Abs. 6 SchulG
NRW) vor.
Aber wie sieht dies konkret aus? Wie gehe ich vor, wenn der Verdacht
auf eine Kindeswohlgefährdung besteht? Welche Risiken bestehen
an meiner Schule und was für Präventionsmaßnahmen gibt es bereits?
Diese und weitere Fragen sollen im Rahmen eines für jede Schule
verpflichtenden Schutzkonzeptes beantwortet werden.
Anika Urbaczka (Sozialpädagogische Fachkraft in der Schuleingangsphase
und weitergebildete Kinderschutzfachkraft) gibt eine Einführung
bezüglich der Bestandteile und Inhalte eines Schutzkonzeptes.
Neben dem Input, den Ideen und Impulsen wird es ausreichend Raum
geben für den gemeinsamen Austausch.
20 Plätze frei
Referent/-in:
Anika Urbaczka
