Diese umfasst die gesetzliche Haftpflicht der aktiven VBE-Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Lehrkraft sowie Erzieherinnen und Erzieher an öffentlichen Institutionen.
Der VBE-Landesverband NRW hat im Interesse seiner Mitglieder seit 1. Januar 2017 mit der R+V Versicherung eine Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherung abgeschlossen.
Darin eingeschlossen ist die Dienstschlüsselversicherung.
Die Deckungssummen betragen in Euro:
- 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und/oder Sachschäden1
- 10.000 Euro für Schäden am Eigentum der Schule
- 10.000 Euro für Vermögensschäden
- 100.000 Euro für Abhandenkommen von zu dienstlichen Zwecken überlassenen Schlüsseln
Dieser wichtige Versicherungsschutz ist für die aktiven Mitglieder des VBE Landesverbandes kostenlos im Mitgliederbeitrag enthalten.
Im Schadensfalle wenden Sie sich bitte an die VBE-Landesgeschäftsstelle.
1 Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2,00-fache dieser Summe/n.
2 Die Höchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2,00-fache dieser Summe/n.
In der nachfolgenden Übersicht wird an Hand einiger Beispiele aufgezeigt, welche Schadensfälle über die Gruppen-Diensthaftpflicht-Versicherung abgedeckt sind:
- Ansprüche aus Schäden, die der Versicherte beim Experimentalunterricht verschuldet.
- Ansprüche aus Schäden, die der Versicherte bei der Leitung oder Beaufsichtigung von Klassenfahrten,
Ausflügen u.ä. verschuldet. Dies gilt auch für einen vorübergehenden Aufenthalt im
Ausland bis zu einem Jahr sowie für Aufenthalte in Landschulheimen und Herbergen im Inland. - Ansprüche aus Schäden beim Erteilen von Nachhilfeunterricht und Hausaufgabenbetreuung in
der Schule. - Ansprüche aus Schäden bei Schulveranstaltungen, wie zum Beispiel Elternversammlungen,
Schulfesten, Schulfeiern, die nicht über den allgemein üblichen Rahmen hinausgehen.
- Ansprüche aus Verletzungen, die Kinder, Schüler oder Studierende bei einem Unfall in anderen
pädagogischen Einrichtungen erleiden. - Ansprüche aus Schäden, die der Versicherte als Kantor oder Organist verursacht.
- Ansprüche aus Schäden am Schuleigentum.
- Ansprüche aus dem Verlust von dienstlich überlassenen Schlüsseln und Key-Cards.
- Ansprüche aus Vermögensschäden (zum Beispiel Geld für die Klassenfahrt).