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Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025) / Personaletat 2025




29.10.2024



Sehr geehrter Herr Kuper,

der VBE NRW nimmt zum vorliegenden Gesetzesentwurf und zum vorliegenden Antrag wie folgt Stellung:

Wenngleich immer wieder betont wird, dass das Ministerium für Schule und Bildung das einzige Ressort sei, in dem keine Einsparungen vorgenommen werden müssen, lässt sich nicht abstreiten, dass die Pro-Kopf-Ausgaben je Schülerin bzw. Schüler im Bundesländervergleich in NRW in den letzten Jahren äußerst niedrig gewesen sind. Im Jahr 2022 belaufen sich diese auf 8.600 €, während im Bundesschnitt 9.500 € ausgegeben werden. Kaum ein anderes Bundesland investiert bei den Pro-Kopf-Ausgaben so wenig in die Bildung von Kindern und Jugendlichen wie Nordrhein-Westfalen.[1]






[1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155241/umfrage/ausgaben-fuer-oeffentliche-schulen-je-schueler/






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