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VBE-Vorsorgemappe: Aktualisierung Notvertretungsrecht

Aktualisierung der Vorsorgemappe: Notvertretungsrecht

Das Referat Senioren hat eine Vorsorgemappe zusammengestellt, die im Ernstfall behilflich sein soll, systematisch die richtigen Schritte einzuleiten und die anstehenden Probleme schnell und sachgerecht zu lösen. Rechtzeitig sollten für den Krankheitsfall und den Todesfall Entscheidungen vorliegen.

Wichtig

Seit dem 01.01.2023 gilt ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrechts, in dem erstmals ein Notvertretungsrecht für Ehegatten eingeführt wurde.  Das bedeutet, dass Ehegatten ein beschränktes Recht auf gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der Gesundheitssorge haben. Das Vertretungsrecht greift, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht mehr besorgen kann. Es bezieht sich insbesondere auf die Einwilligung in ärztliche Eingriffe und den Abschluss von Behandlungsverträgen. Das Notvertretungsrecht ist zeitlich begrenzt auf maximal sechs Monate. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass z. B. die Partnerin/der Partner automatisch die notwendigen Entscheidungen treffen kann.
Das Ehegattennotvertretungsrecht ist nachrangig zu einer bestehenden Betreuung- oder Vorsorgevollmacht.

Die Mappe wurde aus diesem Grund auf 

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Seite 14

aktualisiert.

Die Neuauflage der Vorsorgemappe ist im VBE Verlag für Mitglieder und Nichtmitglieder erhältlich. Für alle diejenigen, die eine Vorsorgemappe besitzen, stehen diese Seiten hiermit zur Ergänzung zur Verfügung.

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