Online-Seminar

Kinderschutz


Im Paragrafen 42 Abs. 6 SchulG NRW heißt es „Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“

Aber was heißt das jetzt genau? Wann ist mein*e Schüler*in vernachlässigt und wie erkenne ich vielleicht sogar Misshandlungsanzeichen?

Diesen Fragen wollen wir nachgehen und praxisnah schauen, was ich in der Schule für betroffene Kinder tun kann.

Ergänzt wird das Onlineseminar durch eine transparente Darstellung des Jugendamtes, wie das Vorgehen im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung aussieht.

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Termin:

Montag, 13.05.2024, 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Themen:

Sonstige

Zielgruppe:

Sozialpädagogische Kolleginnen und Kollegen aller Schulformen

Preis

VBE Mitglieder: 10,00 €
Nicht-Mitglieder: 30,00 €

31 Plätze frei

Veranstalter:

BV Arnsberg

Ansprechpartner/-in:

Isabelle Weinmann
017631487051
i.weinmann@vbe-nrw.de

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