Am 6. April 2025 haben sich die Tarifparteien im öffentlichen Dienst auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt.
Vorausgegangen waren drei sehr kontroverse Verhandlungsrunden, bundesweite Warnstreiks und Aktionen mit großer Beteiligung, ein mehrtägiges Schlichtungsverfahren und eine weitere, vierte Verhandlungsrunde in Potsdam.
Die Schlichtungskommission um Roland Koch und Henning Lühr legte eine Einigungsempfehlung nach dem Scheitern der dritten Verhandlungsrunde vor, die nun sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberseite (in fast allen Punkten) angenommen haben.
Rita Mölders, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Arbeitsbereich Tarifpolitik, nimmt dazu Stellung:
Es konnte aufgrund der extrem schwierigen und zähen Verhandlungen mit den Kommunen und dem Bund nicht damit gerechnet werden, dass das Schlichtungsergebnis zum Tragen kommt und in ein Ergebnis der Einkommensrunde mündet. Gleichzeitig war es wichtig, trotz des herausfordernden und komplizierten Prozesses einen Abschluss zu erzielen, denn eine faire Bezahlung, Möglichkeiten der Entlastung und attraktivere Arbeitsbedingungen bilden die Grundlage dafür, dass Beschäftigte im öffentlichen Dienst gehalten oder gar gewonnen werden können. Das gilt auch für die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen, die Tag für Tag unter hoher Belastung und mit großem Engagement diesen öffentlichen Dienst am Laufen halten. Unter den gegebenen Umständen können wir mit dem Ergebnis zufrieden sein, aber Grund zum Jubeln besteht nicht. Mein Fazit angesichts dieser herausfordernden Tarifrunde ist: Wir müssen uns sehr gut vorbereiten auf die kommende Einkommensrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, die im November 2025 starten wird.
Rita Mölders, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Arbeitsbereich Tarifpolitik.
Die Eckpunkte der Einigung:
Lineare Entgelterhöhungen
- ab dem 1. April 2025 um 3 Prozent
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent (Laufzeit 27 Monate, bis 31. März 2027).
Soziale Komponente/Mindestbetrag
110 Euro Mindestbetrag im ersten Erhöhungsschritt. Das führt zu einer überproportionalen Erhöhung des Tabellenentgelts in Entgeltgruppen (EG) 1 bis 5 sowie in EG 6 bis zur Stufe 5, in EG 7 bis zur Stufe 4, in EG 8 bis zur Stufe 3, in EG 9a bis zur Stufe 2 und in EG 9b Stufe 1. So kommen im ersten Schritt Erhöhungen von bis zu 4,67 Prozent zustande.
Entgelt und Übernahme bei Auszubildenden
Die Vergütung der Auszubildenden, dual Studierenden, Praktikantinnen und Praktikanten soll ebenfalls in zwei Schritten ansteigen: ab dem 1. April 2025 um 75 Euro und ab dem 1. Mai 2026 um weitere 75 Euro.
Die Auszubildenden und dual Studierenden sollen bei betrieblichem Bedarf unbefristet übernommen werden, wenn sie mindestens mit der Note „Befriedigend“ abgeschlossen haben.
Instrumente zur Entlastung der Beschäftigten
Ab dem Jahr 2027 soll es einen zusätzlichen Urlaubstag für alle Beschäftigten (inklusive Auszubildende) geben.
Die Jahressonderzahlung soll ab 2026 erhöht werden:
- Bund: EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent, EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent, EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
- VKA: 85 Prozent in allen EG, 90 Prozent in den EG 1 bis 8 in den Bereichen BT-K und BT-B
Es soll die Möglichkeit geben, diese Jahressonderzahlung (außer in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen) in bis zu drei zusätzliche freie Tage umzuwandeln. Für den Bereich der Krankenhäuser und Pflege- und Betreuungseinrichtungen soll als Ausgleich für die fehlende Umwandlungsmöglichkeit die Jahressonderzahlung in den EG 1 bis 8 auf 90 Prozent erhöht werden.
Die Zulage für ständige Schichtarbeit soll ab dem 1. Juli 2025 von 40 Euro auf 100 Euro monatlich erhöht werden. Die Zulage für ständige Wechselschichtarbeit soll von 105 Euro auf 200 Euro steigen, im Bereich der Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen von 155 Euro auf 250 Euro. Die Stundensätze für nicht ständige Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen entsprechend erhöht werden. Ab dem Jahr 2027 sollen diese Zulagen dynamisiert werden.
Mehr Arbeitszeitsouveränität
Auf betrieblicher Ebene soll durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung ein Langzeitkonto vereinbart werden können. Das eingebrachte Wertguthaben soll zum Beispiel für Sabbaticals, eine Verringerung der Arbeitszeit, Freistellungen für Kinderbetreuungen und Pflege verwendet werden können.
Die Regelungen zur Gleitzeit sollen zukünftig genauer gefasst und eine Kappung von Stunden vermieden werden. Wenn ein Langzeitkonto eingerichtet ist, soll auch eine Übertragung von Plusstunden auf dieses Konto erfolgen können. Künftig sollen auch Überstunden angeordnet werden, um die Kappung zu vermeiden.
Beschäftigte und Arbeitgeber können – für beide Seiten freiwillig – vereinbaren, dass ab dem Jahr 2026 die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden erhöht wird. Das kann für einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten vereinbart werden. Die Beschäftigten erhalten dann das entsprechend erhöhte Entgelt, entsprechend erhöhte sonstige Entgeltbestandteile und einen Zuschlag für jede Erhöhungsstunde. Der Zuschlag beträgt: in den EG 1 bis 9b: 25 Prozent, in den EG 9c bis 15: 10 Prozent des Tabellenentgelts der Stufe 3 der jeweiligen EG.