Warum Sie wählen sollten! Ein Beitrag von Joachim Klüpfel-Wilk, Justiziar beim VBE NRW, für die Schule heute.
Warum Sie wählen sollten!
Sollten Sie sich über die immense Bedeutung einer gewählten Personalvertretung innerhalb der Schulaufsicht bereits bewusst sein und zudem die Personalratswahl 2024 in Ihrem Kalender vermerkt haben, können Sie an dieser Stelle getrost weiterklicken.
Diejenigen von Ihnen, die sich hierzu noch keine allzu großen Gedanken gemacht haben und auch nicht so recht wissen, warum um die Angelegenheit so viel Aufheben gemacht wird, sind hier hingegen genau richtig.
Sicher dürfte den meisten klar sein, dass der Personalrat in erster Linie die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie weiterer Beschäftigter im Landesdienst gegenüber der Dienststelle vertritt.
Was aber genau heißt das für Sie persönlich?
Eine der maßgeblichen Aufgaben des Personalrates ist es, darauf zu achten, dass Ihre zuständige Dienststelle die geltenden rechtlichen Bestimmungen zutreffend auf Ihr Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis anwendet.
Hierzu gehören beispielsweise auch tarifrechtliche Problemstellungen im Rahmen Ihrer Eingruppierung nach TV-L. Es ist Aufgabe des Personalrates, die Entscheidungen der jeweiligen Dienststelle zu prüfen und auf Fehler hinzuweisen.
Werden Ihnen gegenüber Beschwerden bei der Dienststelle erhoben oder sieht Ihre Schulleitung Grund zur Beanstandung, kann Ihre zuständige Schulaufsicht Sie zu einem Dienstgespräch laden. Anders als bei einem schulinternen Kritikgespräch haben Sie hier einen Anspruch darauf, sich von einer Person des Vertrauens begleiten zu lassen. Die VBE-Rechtsabteilung empfiehlt hier in aller Regel, auf ein Personalratsmitglied zurückzugreifen.
Kündigt Ihre zuständige Schulaufsicht an, dass demnächst mit einer neuen Abordnungs- bzw. Versetzungswelle zu rechnen ist und fürchten Sie, dass Sie hiervon betroffen sein könnten, sollte der Personalrat Ihre erste Anlaufstelle sein, da dieser die Möglichkeit hat, bereits in einem frühen Stadium auf die Entscheidung der Dienststelle Einfluss zu nehmen und diese davon zu überzeugen, dass beispielsweise Ihre persönlichen oder gesundheitlichen Verhältnisse einen Schulwechsel derzeit nicht zulassen.
Können Sie krankheitsbedingt für einen Zeitraum von mindestens sechs Wochen Ihren Aufgaben in der Schule nicht nachkommen, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf ein Gespräch im Rahmen des sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagements. Hier soll unter anderem geklärt werden, wie Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können, ohne dass Sie kurz- bis mittelfristig in die bisherige Erkrankung zurückfallen. Unterstützung erhalten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls von Ihrem Personalrat.
Diese Beispiele decken hier lediglich einen kleinen Teil dessen ab, was Personalratstätigkeit im Alltag bedeutet.
Sie sind immer noch nicht davon überzeugt, dass die Personalratswahl 2024 auch für Ihr persönliches Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis von erheblicher Bedeutung ist, da zumindest keins der oben genannten Beispiele bisher auf Sie zutraf? Die weitergehenden Möglichkeiten des Personalrats für alle Bediensteten und Beschäftigten tätig zu werden, sind für Sie erst recht nicht von Belang?
Ich darf Ihnen aufgrund meiner Beratungserfahrung als Justiziar der VBE-Rechtsabteilung versichern, dass Sie Ihren Personalrat zumindest so lange nicht brauchen, bis Sie ihn dann wirklich brauchen!
Deshalb: Gehen Sie wählen!
Ihr Joachim Klüpfel-Wilk, Justiziar VBE NRW