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Zurruhesetzung und Versorgung

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Das Versorgungsrecht hat in den letzten Jahren immer wieder Änderungen erfahren, zuletzt durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz, das weitreichende Auswirkungen auf die Beamtenversorgung in NRW hat. Die Auswirkungen beziehen sich auf die Zurruhesetzung auf Antrag ab dem 63. Lebensjahr, auf die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit und auf die Berücksichtigung von Studienzeiten.

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