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Bewegliche Ferientage



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben.

In dieser Ausgabe erhalten Sie praktische Hinweise zur Handhabung der „beweglichen Ferientage“.

Besonders im zweiten Schulhalbjahr ergeben sich häufig Gelegenheiten, bewegliche Ferientage für Brückentage oder zur Verlängerung von Ferien zu nutzen.

Was sind bewegliche Ferientage und wer legt sie fest?

Pro Schuljahr stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen drei bis vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Diese Zahl variiert je nach Schuljahr, da sie von der allgemeinen Ferienordnung abhängt. Im Schuljahr 2024/25 stehen vier, im Schuljahr 2025/26 drei bewegliche Ferientage zur Verfügung.

Gemäß § 7 Abs. 2 SchulG NRW entscheidet die Schulkonferenz über die Termine der beweglichen Ferientage.

Wie können die beweglichen Ferientage verteilt werden?

Bewegliche Ferientage können entweder genutzt werden, um Brückentage unterrichtsfrei zu machen oder um Ferien zu verlängern. Mindestens einer dieser beweglichen Ferientage ist jedoch als sogenannter Brauchtumstag – wenn etwa Rosenmontag unterrichtsfrei ist – zu verwenden.

Wann müssen die beweglichen Ferientage festgelegt werden?

Die Termine für die beweglichen Ferientage müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des Vorjahres festgelegt und bekannt gegeben werden. Für das Schuljahr 2025/26 bedeutet dies, dass eine Festlegung bis zum 19. Mai 2025 erfolgen muss.

Wichtige organisatorische Hinweise

Auch wenn das Gesetz nicht ausdrücklich das Einvernehmen mit dem Schulträger vorschreibt, sollte dieser dennoch in die Planung einbezogen werden. Er übernimmt eine koordinierende Rolle, insbesondere im Hinblick auf die Schülerbeförderung und ist zudem für die Beheizung der Schulgebäude sowie den Einsatz des Hausmeisters verantwortlich.

Eine Abstimmung mit dem Schulträger ist auch deshalb von Bedeutung, weil angestrebt wird, innerhalb einer Gemeinde eine einheitliche Regelung für alle Schulen zu finden. Dies erleichtert Familien mit Kindern an verschiedenen Schulen eine gemeinsame Planung.

Nach der Festlegung durch die Schulkonferenz müssen die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Schulaufsicht über den Beschluss informiert werden.





VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 44990040 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung. Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 44990099 zu erreichen.  Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.



Mit freundlichen Grüßen

Hannah Zimmer

Justiziarin VBE NRW


Hannah Zimmer 0231 449900 40
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