Startseite > Service > Lehrerrat und Personalrat > 2023 > Bewegliche Ferientage

Bewegliche Ferientage

Wir möchten Ihnen mit den Informationsschriften „Lehrerrat aktuell“ einige praktische Tipps zur täglichen Lehrerratsarbeit geben. Mit der heutigen Ausgabe (PDF) informieren wir Sie über die beweglichen Ferientage

Nach Weihnachten stehen schon wieder die Halbjahreszeugnisse an und dann folgt das zweite Schulhalbjahr. Im zweiten Schulhalbjahr bieten sich einige Brückentage an, um als bewegliche Ferientage genutzt zu werden. 

§ 7 Abs.2 Satz 2 SchulG regelt, dass die Schulkonferenz der einzelnen Schule die beweglichen Ferientage selbst festlegen kann. Aber was ist hierbei zu beachten?

Wie viele bewegliche Ferientage gibt es?

Neben den Ferien, die für ganz Nordrhein-Westfalen einheitlich festgelegt sind, stehen den Schulen pro Schuljahr drei (Schuljahr 2022/23, 2025/26) bis vier (Schuljahr 2023/24, 2024/25) bewegliche Ferientage zur Verfügung.

Wie können die beweglichen Ferientage gelegt werden?

Mit den beweglichen Ferientagen können sowohl einzelne Brückentage unterrichtsfrei werden, als auch kleine Ferien (Oster, -Herbst- und Weihnachtsferien) verlängert werden.

Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist als sogenannter Brauchtumstag festzulegen, wenn z.B. für Karneval der Unterricht ausfallen soll.

Wann müssen die Ferientage festgelegt werden?

Nach der Ferienordnung sind die beweglichen Ferientage spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des nächsten Schuljahres festzulegen, für das Schuljahr 2023/24 also spätestens bis zum 26.04.2023.          

Was passiert, wenn die acht Wochen-Frist nicht eingehalten wird?

Wenn die Festlegung nicht rechtzeitig erfolgt oder zu spät kommt, gehen die Tage nicht verloren. Sie sollten dann aber schnellstmöglich festgelegt werden.

Was muss noch beachtet werden?

Wenn die Schulkonferenz die beweglichen Ferientage festgelegt hat, so informiert die Schulleiterin oder der Schulleiter die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und die Schulaufsicht über den Beschluss der Schulkonferenz. Zudem muss das Einvernehmen des Schulträgers eingeholt werden, da auch dessen Belange berührt werden. (z.B. Einsatz vom Hausmeister, Beheizung des Gebäudes etc.).

Für VBE-Mitglieder:
VBE-Mitglieder haben täglich die Möglichkeit, sich unter der Telefonnummer 0231 4257570 mit unserer Rechtsabteilung verbinden zu lassen. Bei schulfachlichen Fragen steht die stellvertretende Landesvorsitzende Wibke Poth unter der Nummer 0179 7003350 zur Verfügung. Darüber hinaus ist dienstags und mittwochs ab 14:00 Uhr das Servicetelefon für Mitglieder des VBE unter der Telefonnummer 0231 433863 zu erreichen.
Mitglieder finden weitere Informationen auch auf der Rechtsdatenbank des VBE.

Hinweis

Der VBE bietet Grund- und Aufbauschulungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Der geänderte Erlass regelt auch die Durchführung von Aufbauschulungen. Da die Basis eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB ist, sind unsere Angebote den staatlichen – z. B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt. Nutzen Sie die Veranstaltungen. Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an den Qualifizierungen liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Freistellungs- und Urlaubsverordnung ist gegebenDie Qualifizierungen für Lehrerräte finden jeweils von 9.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Anmeldungen zu unseren Lehrerratsschulungen vor Ort sind jederzeit möglich, klicken Sie auf www.vbe-nrw.de oder Lehrerrat.

Inka Schmidtchen
Justiziarin VBE NRW

Mitglied
werden