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Sondersitzung des Schulausschusses zum Ganztag

VBE: „Weiter so“ ist viel zu wenig

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz rückt näher. Bereits ab 2026 soll jedes Kind, aufsteigend ab Klasse 1, einen sicheren Platz im Ganztag bekommen.

Die Landesregierung hat ein Ausführungsgesetz zum Ganztag versprochen, vorgelegt werden allerdings lediglich fachliche Leitlinien. Der VBE NRW hat die Landesregierung vermehrt darauf hingewiesen, dass der Rechtsanspruch genutzt werden muss, den Ganztag in den Grundschulen neu aufzustellen und verbindliche Qualitätsstandards zu definieren. Ohne verbindliche Vorgaben wird die Qualität des Ganztags abhängig vom Wohnort und damit zur Glückssache. An vielen Orten fehlen die notwendigen Räumlichkeiten und das erforderliche Fachpersonal.

Dazu Anne Deimel, Landesvorsitzende des VBE: „Wir wissen, wie schwierig es in der aktuellen Situation einerseits für die Kommunen ist, ausreichend Räumlichkeiten für ein pädagogisches Arbeiten in den Ganztagen zu schaffen und andererseits für die Träger, qualifiziertes Fachpersonal zu finden. Dennoch ist es absolut unverständlich, dass die Landesregierung ausschließlich auf ein ‚Weiter so‘ setzt.“

Deimel weiter: „Aus unserer Sicht ist es notwendig, sich jetzt gut aufzustellen. Es geht darum, wie ein guter Ganztag in den Grundschulen in ca. 10 Jahren aussehen soll. Wir fordern die Landesregierung auf, einen solchen Ganztagsplan zu erstellen. Die Grundschulen haben es verdient zu wissen, wie die einzelnen Schritte im Hinblick auf einen gelingenden schulischen Ganztag an allen Grundschulen in NRW aussehen werden. Dafür sind anzustrebende Standards notwendig: Es geht beispielsweise die maximale Gruppengröße, die Fachkraft-Kind-Relation, zugrundeliegende Qualifizierungen der Fachkräfte und auch um eine angemessene Bezahlung der Mitarbeitenden im Ganztag sowie nicht zuletzt um die Festlegung der notwendigen Quadratmeter pro Kind. Jetzt diese Planungen nicht anzugehen, heißt Chancen für ganze Kindergenerationen zu verspielen.“

Deimel betont: „Studien weisen uns immer wieder auf die unzureichende Bildungsgerechtigkeit für Kinder in NRW hin. Ein gut aufgestellter Ganztag ist für die Bildungslaufbahn vieler Kinder extrem wichtig. Alle Kinder haben ein Recht auf gute Bildung. Das scheint für die Landesregierung keine Priorität zu haben.“

In den Gesprächen zur Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurde immer wieder darauf verwiesen, dass es ein Ausführungsgesetz geben werde, das in die Verbändeanhörung geht, sodass es möglich wäre, alle Ideen und Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs noch einmal schriftlich einzubringen.

„Nun gibt es plötzlich einen Rahmen für den Ganztag an Grundschulen, Leitlinien. Kein Ausführungsgesetz bedeutet auch keine Verbändeanhörung. Man muss sich fragen, warum die Landesregierung die Expertise der Akteure, die sich für einen gelingenden Ganztag an allen Grundschulen in NRW einsetzen, nicht berücksichtigt“, so Deimel.

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