Startseite > Über uns > Beitragsordnung

Beitragsordnung

Der monatliche Beitrag ist ein Solidarbeitrag jedes einzelnen Mitglieds.

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der jeweils aktuellen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe. Die durch die Tarifabschlüsse erzielte Erhöhung des Bruttoeinkommens der Beschäftigten hat satzungsgemäß eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge zur Folge. Auch 2024 bieten wir Ihnen wieder einen mehr als konkurrenzfähigen Beitrag. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Delegiertenversammlung 2000 gelten die folgenden Mitgliederbeiträge:

GruppeVollzahler/-innenTeilzahler/-innenRuheständler/-innen
A6 / EG5 / S414,5010,009,50
A7 / EG6 / S515,0010,5010,00
A8 / EG716,0011,0010,50
A9 / EG8 / S6 – S816,5011,5011,00
A10 / EG9 / S9 – S1418,0012,5012,00
A11 / EG10 / S15 – S1620,0014,0013,50
A12 / EG11+12 / S1721,5015,0014,50
A13 / EG13 / S1824,0017,0016,50
A14 / EG1425,5018,0017,50
A15 / EG1528,0019,5019,00
A16 / EG15Ü31,0021,5021,00
Studierende1,50
Lehramtsanwärter/-innen und 
Praktikanten/-innen im Anerkennungsjahr
2,50
arbeitslose oder beurlaubte Mitglieder1,50
Alle Beiträge gelten in EURO pro Monat.

Diese Beitragsordnung trat am 01.01.2024 in Kraft.

Jetzt direkt hier online Mitglied werden!

Hier Beitrittsformular ausdrucken, ausfüllen und abschicken.

Hinweise

  • Die Beiträge werden vierteljährlich per Lastschrift eingezogen. Die SEPA-Einzugstermine sind 01.02.24, 02.05.24, 01.08.24, 02.11.24.
  • Teilzahler/-innen sind Mitglieder, die 75% und weniger der normalen Besoldung oder Vergütung erhalten.
  • Ruheständler/-innen erhalten entsprechend der bisherigen Beitragsordnung Ermäßigung.
  • Eine Änderungsmeldung kann später als 14 Tage vor dem nächsten offiziellen SEPA-Termin nicht mehr berücksichtigt werden. Eine rückwirkende Beitragserstattung ist dabei ebenfalls ausgeschlossen.
  • Der Austritt aus dem Verband kann nur durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. Er ist unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres möglich. (Auszug Satzung § 6)

Mitglied
werden