Aktuelles
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Köln – Aufbauqualifizierung
Aufbauqualifizierung für Mitglieder in Lehrerräten, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Eine Aufbauschulung kann ab dem Folgejahr nach einer Basisschulung gebucht werden. In der Aufbauschulung frischen wir zunächst Ihr Wissen über die schulgesetzlichen Grundlagen Ihrer Arbeit auf und beschäftigen uns anschließend vertiefend mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrerratsarbeit (Themenschwerpunkte s.u.). Die Aufbauschulung kann daher auch mehrfach besucht werden. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z.B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt. Inhalt: Freshup: Originäre Aufgaben in der Lehrerratsarbeit. Vertiefung: Bearbeitung von Fallbeispielen, Mehrarbeit, relevante Inhalt der VO zu § 93 SchulG, Digitalisierung: Datenschutzverordnungen, LOGINEO und Co; Digitalisierungsbeauftragte, Aktuelles. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt.…
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Arnsberg – Aufbauqualifizierung
In der Fortbildung wird thematisiert, wie der Lehrerrat als Gremium der Schulmitwirkung und aufgrund seiner allgemeinen Beteiligungsrechte (§§ 62-65 LPVG) handeln kann. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in dieser Veranstaltung auf dem Modul „Mehrarbeit“. Diese Veranstaltung wendet sich an die Lehrerräte, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben.
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Düsseldorf – Aufbauqualifizierung
Aufbauqualifizierung für Mitglieder in Lehrerräten, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Eine Aufbauschulung kann ab dem Folgejahr nach einer Basisschulung gebucht werden. In der Aufbauschulung frischen wir zunächst Ihr Wissen über die schulgesetzlichen Grundlagen Ihrer Arbeit auf und beschäftigen uns anschließend vertiefend mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrerratsarbeit (Themenschwerpunkte s.u.). Die Aufbauschulung kann daher auch mehrfach besucht werden. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z.B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt. Erstellung von Teilzeitkonzepten In diesem Modul erfahren Sie alles über rechtliche Rahmenbedingungen, Grundsätze und Empfehlungen zur Erstellung eines Teilzeitkonzeptes. Umgang mit Konflikten Lehrerräte werden immer wieder mit Konflikten in der Schule konfrontiert und…
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Düsseldorf – Basisqualifizierung
Der VBE bietet Basisqualifizierungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Da Grundlage eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB ist, sind unsere Angebote den staatlichen – z. B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem auch Ihr Dienstort liegt. Die Grundschulung beinhaltet eine Einführung in folgende Themen: – Der Lehrerrat, Rollenverständnis – Interessenvertretung, Vermittlungsorgan – Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen und Mehrarbeit – Beteiligungsrechte, Rechtliche Grundlagen – Zusammenarbeit mit der Schulleitung, der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat. Zudem gibt es Zeit für Fragen und Aktuelles. Bitte bringen Sie ein digitales Gerät (Tablet, Smartphone, …) mit, mit dem Sie auf QR-Codes zugreifen können, da wir einen Teil der Materialien nur digital zur…
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Köln – Aufbauschulung
Aufbauqualifizierung finden für diejenigen Mitglieder in Lehrerräten statt, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Eine Aufbauschulung kann ab dem Folgejahr nach einer Basisschulung gebucht werden. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z.B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt. Auffrischung der rechtlichen Grundlagen und der Rollenklarheit des Lehrerrats. – Abgrenzung zur Rolle der Schulleitung – Zusammenarbeit mit anderen Mitwirkungsgremien, insbesondere der Lehrerkonferenz. – Anstoßen von Konzeptarbeit und deren rechtliche Einordung, Grundsätze und Empfehlungen – vertiefende unterschiedliche Aspekte der Lehrerratsarbeit zu Mehrarbeit – Austausch über Ihre konkreten Anliegen und Vernetzung der Lehrerrats-Mitglieder. Tagungsgetränke und ein Mittagsimbiss sind inklusiv.
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Düsseldorf – Aufbauqualifizierung
Aufbauqualifizierung für Mitglieder in Lehrerräten, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Eine Aufbauschulung kann ab dem Folgejahr nach einer Basisschulung gebucht werden. In der Aufbauschulung frischen wir zunächst Ihr Wissen über die schulgesetzlichen Grundlagen Ihrer Arbeit auf und beschäftigen uns anschließend vertiefend mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrerratsarbeit (Themenschwerpunkte s.u.). Die Aufbauschulung kann daher auch mehrfach besucht werden. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z.B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt. Mitbestimmung bei Mehrarbeit: Das Modul gibt Ihnen Informationen darüber, was Mehrarbeit ist und welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Lehrerrat hat. Erstellung von Teilzeitkonzepten In diesem Modul erfahren Sie alles über rechtliche Rahmenbedingungen, Grundsätze…
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Münster – Aufbauqualifizierung
Lehrerratsschulung Aufbauqualifizierung für Mitglieder in Lehrerräten, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Eine Aufbauschulung kann ab dem Folgejahr nach einer Basisschulung gebucht werden. In der Aufbauschulung frischen wir zunächst Ihr Wissen über die schulgesetzlichen Grundlagen Ihrer Arbeit auf und beschäftigen uns anschließend vertiefend mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrerratsarbeit (Themenschwerpunkte s.u.). Die Aufbauschulung kann daher auch mehrfach besucht werden. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z.B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt. Themenschwerpunkte u.a.: – Mitbestimmung bei Mehrarbeit Das Modul gibt Ihnen Informationen darüber, was Mehrarbeit ist und welche Rechte und Handlungsmöglichkeiten der Lehrerrat hat. – Datenschutz und Digitalisierung Rund um den Datenschutz in…
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Arnsberg – Aufbauschulung
Aufbauqualifizierung für Mitglieder in Lehrerräten, die bereits an einer Grundschulung teilgenommen haben. Eine Aufbauschulung kann ab dem Folgejahr nach einer Basisschulung gebucht werden. In der Aufbauschulung frischen wir zunächst Ihr Wissen über die schulgesetzlichen Grundlagen Ihrer Arbeit auf und beschäftigen uns anschließend vertiefend mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrerratsarbeit (Themenschwerpunkte s.u.). Die Aufbauschulung kann daher auch mehrfach besucht werden. Unsere Angebote sind auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem MSB den staatlichen – z.B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem Ihr Dienstort liegt. Insbesondere Themen wie Entlastung, Altersermäßigung, Schwerbehindertenermäßigung, Erstellung eines Teilzeitkonzeptes werden in dieser Schulung vertieft besprochen.
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Münster – Basisqualifizierung
Lehrerratsschulung: Der VBE bietet Basisqualifizierungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Da Grundlage eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB ist, sind unsere Angebote den staatlichen – z. B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem auch Ihr Dienstort liegt. Die Grundschulung beinhaltet eine Einführung in folgende Themen: – Der Lehrerrat, Rollenverständnis – Interessenvertretung, Vermittlungsorgan – Mitbestimmungsrechte bei Einstellungen und Mehrarbeit – Beteiligungsrechte Rechtliche Grundlagen – Zusammenarbeit mit der Schulleitung, der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat Zudem gibt es Zeit für Fragen und Aktuelles. Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt.
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Lehrerratsschulung für Dienstorte im Bezirk Arnsberg – Basisqualifizierung
Der VBE bietet Basisqualifizierungen für Mitglieder in Lehrerräten an. Da Grundlage eine vertragliche Vereinbarung mit dem MSB ist, sind unsere Angebote den staatlichen – z. B. durch die Kompetenzteams – gleichgestellt (Erlass). Dazu laden wir Sie herzlich ein. Ihnen entstehen keine Kosten. Ihre Fahrtkosten trägt die Schule, der die verauslagten Reisekosten dann von der Bezirksregierung erstattet werden. Die Teilnahme an der Qualifizierung liegt im besonderen dienstlichen Interesse. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Sonderurlaub gemäß § 26 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW. Der besondere Ausnahmefall gemäß § 26 Abs. 2 Satz 2 FrUrlV ist gegeben. Bitte geben Sie bei der Anmeldung unbedingt Ihre Schuldaten an. Da die Schulungen über die zuständigen Bezirksregierungen abgerechnet werden, müssen Sie Ihre Schulung in dem Regierungsbezirk buchen, in dem auch Ihr Dienstort liegt. Basisqualifizierungen umfassen insbesondere die folgenden Themen: Der neue Lehrerrat, Rollenverständnis, Wahlverfahren, Rechtliche Grundlagen, Mitbestimmungsrechte, weitere Beteiligungsrechte, Zusammenarbeit mit der Schulleitung, der Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat bei der vorgesetzten Schulaufsichtsbehörde, Fallbeispiele. Bitte bringen Sie ein digitales Gerät (Tablet, Smartphone, …) mit, mit dem Sie auf QR-Codes zugreifen können, da wir einen Teil der Materialien nur digital zur Verfügung stellen