Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 02.07.2025
Der VBE NRW begrüßt, dass der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion ein für die Kolleginnen und Kollegen praxisrelevantes Thema aufgreift: die Belastung von Lehrkräften und pädagogischem Personal durch die Verwaltung von Klassengeldern.
Ob Ausflüge, Klassenfahrten, Theaterbesuche oder Materialkosten – die Sammlung und Verwaltung entsprechender Beträge erfolgt häufig durch die Kolleginnen und Kollegen selbst, oft ohne rechtssichere Rahmenbedingungen und mit hohem organisatorischem Aufwand.
Diese Praxis ist aus pädagogischer wie auch aus verwaltungsrechtlicher Sicht nicht mehr zeitgemäß.
Dass beispielsweise Lehrkräfte bis heute teilweise auf private Konten zurückgreifen – eine rechtlich äußerst schwierige und unbedingt zu überwindende Situation, Zahlungseingänge manuell prüfen, Bargeldsammlungen vornehmen und Erinnerungen aussprechen, widerspricht sowohl ihrem pädagogischen Auftrag als auch den Anforderungen moderner Verwaltungsführung. In diesem Kontext ist der Antrag der FDP als konstruktiver Impuls in dieser Debatte zu bewerten.
Deutlich wird, dass der Antrag das Problem als solches identifiziert und zugleich einen bedenkenswerten Vorschlag in Richtung einer landesweiten digitalen Plattform anbietet. Eine Softwarelösung zur Abwicklung von Klassengeldern – inklusive automatisierter Zahlungszuordnung, Elterneinbindung und rechtssicherer Buchhaltung – könnte eine spürbare Entlastung für Lehrkräfte und pädagogisches Personal darstellen. Auch die Forderung nach der Schaffung rechtlicher Klarheit und der Bereitstellung finanzieller sowie technischer Unterstützung für Schulträger ist folgerichtig.
Gleichzeitig gilt es, die Umsetzung dieses Vorhabens mit Blick auf Praxistauglichkeit und Anschlussfähigkeit sorgfältig zu gestalten. Eine zentrale Frage bleibt, wer innerhalb der Schule oder der Schulträgerstruktur für die Bedienung und Verwaltung des Systems verantwortlich sein soll. Ohne klare Zuständigkeiten besteht die Gefahr, dass die Belastung letztlich doch bei den Kolleginnen und Kollegen verbleibt. Für den VBE NRW ist klar, dass eine Anwendung nur dann sinnvoll ist, wenn sie Pädagoginnen und Pädagogen entlastet und nicht zu zusätzlichen Aufgaben und Belastungen führt. Insbesondere sind Fragen des Datenschutzes, der Kontoführung sowie der Integration in bestehende Systeme wie LOGINEO NRW oder SchildNRW noch zu klären.
Das Modell aus Rheinland-Pfalz kann eventuell als Beispiel dienen. Dort wird aktuell ein web-basiertes Tool zur digitalen Verwaltung von Klassengeldern in einer Pilotphase erprobt. Während einige Rückmeldungen zeigen, dass die Anwendung die Zahlungsverwaltung vereinfacht und gleichzeitig Transparenz und Nachvollziehbarkeit für Eltern und Schule erhöht, zeigen andere Rückmeldungen, dass bei der Einführung manche Herausforderungen nicht ausreichend bedacht worden sind und somit zu Mehrbelastungen und Unklarheiten führten.
Dies lässt folgern, dass die enge Anbindung an bestehende schulische Verwaltungsstrukturen und die technische sowie die unabdingbare personelle Unterstützung im Hintergrund entscheidend für den Erfolg des Projekts nicht nur in Rheinland-Pfalz ist und sein wird. NRW sollte von diesen Erfahrungen profitieren.
Es wäre sicherlich ein erster Anfang, den Antrag praxisnah weiterzuentwickeln, wobei folgende Aspekte zu berücksichtigen oder hilfreich wären, um den Schulen eine nachhaltige Lösung
anbieten zu können:
- Einführung eines Projekts in Pilotphasen mit verschiedenen Schulformen und Regionen, um Skalierbarkeit und Alltagstauglichkeit zu erproben und adaptiv zu evaluieren.
- Klare Zuständigkeitsregelungen, idealerweise durch Einbindung von Verwaltungsfachkräften oder definierten Stellen in der Schulverwaltung, hier wären auch Gespräche mit den Schulträgern vonnöten.
- Rechtssichere Rahmenbedingungen für Kontoführung, Haftung und Buchhaltung –
insbesondere unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Standards. - Kostenfreiheit des Tools für die Schulen.
- Technische Integration in bestehende IT-Infrastrukturen der Schulen (LOGINEO NRW, SchildNRW etc.).
- Langfristige Finanzierung von Betrieb, Wartung, Support und Schulung, um eine
nachhaltige Nutzung sicherzustellen. - Bei den Schulungen die gesamte Schulgemeinschaft einbinden. Das bedeutet, dass auch Eltern und Erziehungsberechtigte niederschwellig und einfach in die Nutzung eingeführt werden – Hotlines und personelle Hilfestellungen sind unabdingbar und dürfen nicht zulasten der Schulen erbracht werden.
Der vorliegende Antrag zeigt eine Möglichkeit zur Entlastung der Schulen auf. Entscheidend wäre, wie praxisgerecht, flächendeckend und grundlegend durchdacht die Umsetzung erfolgt, um nachhaltig wirken zu können. Wenn die genannten Punkte berücksichtigt werden, kann das digitale Klassengeld einen Baustein zur Entlastung der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals in Nordrhein-Westfalen darstellen.
Dortmund, 25.06.2025
Stefan Behlau Anne Deimel
Landesvorsitzender VBE NRW Landesvorsitzende VBE NRW
Starke Bildung. Starke Menschen.