Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin 4:
Gesetzliche Grundlagen und “Besuch im Pfiffikus-Haus”
Damit ein Kind erfolgreich in der Schule und im späteren Leben lernen kann, ist die Sprachentwicklung maßgeblich. Die Sprachstandsfeststellung nach §36 Abs. 2 SchulG soll dazu dienen, zwei Jahre vor Schulbeginn Unterstützungsbedarf aufzudecken und bis zum Schuleintritt geeignete Fördermaßnahmen einzuleiten.
Welche Kinder werden getestet?
Wie läuft der Test ab?
Welche vorbereitenden Aufgaben ergeben sich?
Was geschieht nach der Sprachstandfeststellung?
In einem Informations- und Erfahrungsaustausch möchten wir diese und weitere Fragen aufgreifen. Es ist sinnvoll – aber nicht zwingend erforderlich – dass euch während unseres Online-Seminars das Testmaterial „Besuch im Pfiffikushaus“ vorliegt.
Ausgebucht, Warteliste vorhanden
Referenten:
Lena Schild
Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin B.A.
Nicole Böddeker
Ansprechpartner/-in:
Lena Schild
017661058559
l.schild@vbe-nrw.de