Behinderung und Ausweis
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit hat eine Broschüre verfasst, in der fast alle aufgeführten gesetzlichen Regelungen mit Stand 01. Januar 2018 (Inkrafttreten 2. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes) enthalten sind. Abweichungen sind besonders kenntlich gemacht
Diese Broschüre will aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird und wie der Mensch mit Behinderung am Verfahren mitwirken kann. Grundlage für alle Begutachtungen nach dem Schwerbehindertenrecht ist die Versorgungsmedizin-Verordnung-VersMedV.
Inhalt:
- Anträge
- Verfahren bei den Kreisen und kreisfreien Städten
- Merkmale für Nachteilsausgleiche
- GdB-Tabelle
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