Lehrereinstellung - Hinweise zu einzureichenden Unterlagen
Einstellung und Beförderung
Mit den Informationen zur Einstellung und Beförderung von Lehrkräften wollen wir sowohl die Lehrkräfte als auch die Schulleitungen mit den geltenden rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen vertraut machen, um hier im Schulalltag umfassend informiert zu sein.
Wichtiges Kurz und Knapp
Hier finden Sie zu dem ausgewählten Themenbereich wichtige Informationen in einer kurzen und knappen Übersicht.
Hinweis:
Für die Bearbeitung der Neueinstellungen benötigt das LBV folgende Unterlagen von der Lehrkraft:
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Statuserklärung zur Prüfung der Sozialversicherung und Zusatzversorgung LBV(A)02.SV.2013
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Persönliche Angaben zur Neueinstellung / Wiedereinstellung A LBV(A)02.2014
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Persönliche Angaben zur Neueinstellung /Wiedereinstellung B LBV(Bes)1.2014
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Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
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ggfs. Vertrag für die Überweisung von „Vermögenswirksame Leistungen“
Die Lehrkraft muss diese Vordrucke vollständig ausfüllen und sollte darauf achten, dass nur die aktuellen Vordrucke (siehe Vordruckbezeichnung) benutzt werden. Einige Personalakten führenden Stellen händigen (leider) immer wieder veraltete Vordrucke aus. Die Lehrkraft sollte diese Vordrucke an diejenige Stelle zurück schicken, die diese versandt hat.
Weiterführende Links:
www.leo.nrw.de
www.oliver.nrw.de
www.vbe-nrw.de
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12.06.2019 Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen![]() Bereinigte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungserlasse vom 20.12.2008, 29.10.2009, 5.2.2010, 12.1.2012, 11.2.2014, 10.12.2014 und 29.6.2018. |