Stellungnahme zum Lehrplan Islamischer Religionsunterricht für die Grundschule
Der VBE begrüßt ausdrücklich, dass durch den vorliegenden Lehrplan der Beitrag des Faches Islamischer Religionsunterricht zum Bildungs- und Erziehungsauftrag v.a. auch damit umschrieben wird, den Schülerinnen und Schülern „Offenheit, Toleranz und Respekt zwischen Menschen und Gesellschaften mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen zu eröffnen.“
Die Bedeutung des Aspekts des interreligiösen Lernens im Islamischen Religionsunterricht und die Schwerpunktsetzung auf die Begegnung mit den beiden anderen abrahamitischen Religionen sind ebenso begrüßenswert.
Durch die verbindliche Festlegung der für die Schülerinnen und Schüler zu erreichenden Kompetenzen ist eine notwendige Vergleichbarkeit gewährleistet. Da die Kompetenzerwartungen parallel zu den Ausführungen der anderen Lehrpläne in der Grundschule dargestellt werden, ermöglicht dieses einen guten Überblick und erleichtert die Integration des Lehrplans in den täglichen Unterricht der einzelnen Schule.
Fazit
Der vorliegende Lehrplan Islamischer Religionsunterricht fügt sich in die bereits vorhandenen Lehrpläne des Landes Nordrhein-Westfalen ein und ist in seinem Inhalt parallel aufgebaut. Dies ist sehr zu begrüßen. Denn auf diese Weise ist die Basis gelegt, dass sich der Islamische Religionsunterricht reibungslos in den Unterricht an den Grundschulen in NRW einfügen kann. Für alle Lehrkräfte gelten für ihren Unterricht gleiche rechtliche Grundlagen, wodurch die Zusammenarbeit befördert wird. Für die Schülerinnen und Schüler fügt sich der Islamische Religionsunterricht nahtlos in ihren bekannten Unterricht ein.
Die Akzeptanz von außen für den Islamischen Religionsunterricht wird durch den vorliegenden Lehrplan sicherlich erleichtert und befördert.
14.06.13
Udo Beckmann
Landesvorsitzender VBE NRW
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