Eine Beitragsordnung mit Augenmaß
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach der jeweils aktuellen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe. Die durch die Tarifabschlüsse erzielte Erhöhung des Bruttoeinkommens der Beschäftigten hat satzungsgemäß eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge zur Folge. Auch 2020 bieten wir Ihnen wieder einen mehr als konkurrenzfähigen Beitrag. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Delegiertenversammlung 2000 gelten die folgenden Mitgliederbeiträge (in Euro):
Gruppe |
Vollzahler |
Teilzahler |
Ruheständler |
A6 / EG5 / S4 |
13,50
|
9,50
|
9,00
|
A7 / EG6 / S5 |
14,00
|
10,00
|
9,50
|
A8 / EG7 |
14,50
|
10,00
|
9,50
|
A9 / EG8 / S6 - S8 |
15,50
|
11,00
|
10,50
|
A10 / EG9 / S9 - S14 |
17,00
|
12,00
|
11,50
|
A11 / EG10 / S15 - S16 |
18,50
|
13,00
|
12,50
|
A12 / EG11 / EG 12 |
20,00
|
14,00
|
13,50
|
A13 / EG13 |
22,50
|
16,00
|
15,50
|
A14 / EG14 |
24,00
|
17,00
|
16,50
|
A15 / EG15 |
26,00
|
18,00
|
17,50
|
A16 / EG15Ü |
29,00
|
20,50
|
20,00
|
- Studierende |
1,50
|
Alle Beiträge gelten |
|
- Lehramtsanwärter/ -innen und Praktikanten/-innen im Anerkennungsjahr |
2,50
|
||
- arbeitslose oder beurlaubte Lehrer/-innen und Erzieher/-innen |
1,50
|
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oder Beitrittsformular (PDF) ausdrucken, ausfüllen und abschicken.
Hinweise:
- Die Beiträge werden vierteljährlich per Lastschrift eingezogen. Die SEPA-Einzugstermine sind 03.02.20, 04.05.20, 03.08.20, 02.11.20.
- Teilzahler sind Mitglieder, die 75% und weniger der normalen Besoldung oder Vergütung erhalten.
- Pensionäre/Rentner erhalten entsprechend der bisherigen Beitragsordnung Ermäßigung.
- Der Austritt aus dem Verband kann nur durch eine schriftliche Erklärung erfolgen. Er ist unter Wahrung einer Frist von 3 Monaten nur zum Ende des Kalendervierteljahres möglich. (Auszug Satzung § 6)