Der Lehrerrat

Der Lehrerrat ist ein Gremium der Schulmitwirkung und hat neben seiner Rolle als Organ der Interessenvertretung der Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch die Aufgabe, die Schulleitung zu beraten. Er ist in allen Angelegenheiten des obigen Personenkreises von der Schulleitung zu informieren und anzuhören. Alle Schulleiterinnen und Schulleiter, bis auf die der auslaufenden Schulen, haben Dienstvorgesetztenaufgaben erhalten. An diesen Schulen hat der Lehrerrat auch einige Beteiligungsrechte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz übernommen, die bislang bei den Personalräten lagen.

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