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Versetzungs­­­möglichkeiten

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Wer aus persönlichen Gründen innerhalb von NRW versetzt werden möchte muss einen Versetzungsantrag stellen und am Versetzungsverfahren teilnehmen. Grundsätzlicher Versetzungstermin ist dabei der jeweilige 1. August. Das Versetzungsverfahren zum 1. Februar wird inzwischen nur noch für Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Beurlaubungen durchgeführt. Die Termine für die Antragstellung werden in den jeweiligen Versetzungserlassen bekannt gegeben, liegen aber in der Regel jeweils gut ein halbes Jahr vor dem angestrebten Versetzungstermin, zum Versetzungstermin August 2024 beim 30. November 2023.

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