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Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW weckt Hoffnungen

Pressemitteilung vom 08.05.2012

VBE: „Chance auf Bildungsinvestition“

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW freut sich über das Urteil des NRW-Verfassungsgerichtshofs, der Klage von 91 Kommunen statt zu geben. Diese hatten erstritten, dass das Land die Abrechnungsmethode zur Berechnung des Solidarpakts verändern muss. Damit könnten 2 Milliarden Euro frei werden, die bis 2019 von den NRW-Kommunen in den Solidarpakt fließen sollten. „Mit diesen 2 Milliarden Euro, die dann als Rückzahlung er-wartet werden, können die Kommunen Investitionen in die Ausstattung der Bildungseinrichtungen vornehmen und den Ausbau der Kleinkindbetreuung vorantreiben“, sagt Udo Beckmann, NRW-Vorsitzender des VBE.

Aber auch die Umsetzung der UN-Konvention zur inklusiven Schule, in der behinderte und nicht-behinderte Kinder gemeinsam lernen sollen, braucht eine Finanzspritze, führt Beckmann weiter aus: „Egal ob Personal, Räume oder Unterrichts-Materialien – damit Inklusion gelingen kann, muss noch sehr viel Geld in die Schulen investiert werden.“

Die Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichtshofs ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, so die Bilanz Beckmanns. „Durch eine Neu-Berechnung der Solidarpaktkosten bis 2019 könnten Gelder für Bildung frei werden, die an vielen kleinen Stellen dringend gebraucht werden“, ist sich Beckmann sicher.

Wichtig ist dem VBE-Vorsitzenden jedoch, dass diese Rückzahlung nicht aus Landesmitteln genommen wird, die ursprünglich für den sensiblen Bereich Bildung geplant waren. „Aufgabe der neuen Landesregierung wird es sein, ein System zu erarbeiten, mit dem die Rückzahlung nicht zu einem Nullsummenspiel wird“, mahnt Beckmann.





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