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    Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen


    Bereinigte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungserlasse vom 20.12.2008, 29.10.2009, 5.2.2010, 12.1.2012, 11.2.2014, 10.12.2014 und 29.6.2018.1. Einstellungsverfahren1.1 Die Einstellung von Lehrkräften in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt durch das Ausschreibungs- und Listenverfahren. Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG).    1.2 Die Bezirksregierungen beraten…

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    Lehrereinstellung – Hinweise zu einzureichenden Unterlagen


    Informationen und Vorlagen für die einzureichenden Unterlagen bei Einstellung finden Sie in der Rechtsdatenbank für Mitglieder des VBE hier auf dieser Seite in den Rubriken:Einstellung und BeförderungMit den Informationen zur Einstellung und Beförderung von Lehrkräften wollen wir sowohl die Lehrkräfte als auch die Schulleitungen mit den geltenden rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen vertraut machen, um hier im Schulalltag…

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